E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

außerordentliche (fristlose) betriebsbedingte Kündigung

Ebenfalls kommt eine betriebsbedingte Kündigung auch als außerordentliche Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 BGB in Betracht. In der Praxis handelt es sich allerdings um Ausnahmefälle. Der wichtige Grund muss für die außerordentliche betriebsbedingte Kündigung sehr schwerwiegend sein. So sehr, dass für den Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses selbst bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr zumutbar ist. Der Arbeitgeber trägt das Unternehmerrisiko und Gründe für die außerordentliche betriebsbedingte Kündigung liegen in seiner Sphäre. Daher rechtfertigen dringende betriebliche Erfordernisse regelmäßig noch nicht eine fristlose Arbeitgeberkündigung. Dies ergibt sich auch aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 07.03.2003 (Az.: 2 AZR 173/01).



 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-08 wid-45 drtm-bns 2024-12-08
Anwaltskanzlei Hamburg, Rechtsanwaltskanzlei Hamburg, Fachanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Arbeitnehmer Arbeitsrecht Hamburg, Rechtsanwalt Vorruhestand Hamburg, Pflichtverletzung Hamburg, Fachanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Personalabbau Hamburg, Kuendigung Hamburg, Abmahnung Hamburg