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Rechtsanwalt & Fachanwalt Heiko Hecht
Kündigungen wegen Langzeiterkrankungen spielen in der gerichtlichen Praxis eine eher untergeordnete Rolle. Dies liegt vermutlich daran, dass sie aufgrund der nach 6 Wochen endenden Entgeltfortzahlungspflicht und der Möglichkeit zur personellen Disposition weniger belastend sind als unter insgesamt 6 Wochen hinausgehende häufige Kurzerkrankungen.