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Kündigungsschutzklage

Die Kündigungsschutzklage ist die mit Abstand häufigste Klage vor den Arbeitsgerichten.

Die Klage gegen eine schriftliche Kündigung muss - unabhängig von der Geltung des Kündigungsschutzgesetzes - innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung gegen den (richtigen) Arbeitgeber erhoben werden. Bei der Kündigungsschutzklage handelt es sich um eine besondere Form der Feststellungsklage, in der die Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung beantragt wird.

Eine Klage gegen eine Kündigung ist daher (zumindest formell) nicht auf die Zahlung einer Abfindung gerichtet. Dass die meisten Kündigungsschutzverfahren mit einem Abfindungsvergleich enden, ist ein Ergebnis der Praxis.

 

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