E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind nicht pfändbar

Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind im Gegensatz zu Zulagen für Schicht-, Samstags- oder sog.

Vorfestarbeit unpfändbar. Bei solchen Zulagen handelt es sich nämlich um Zulagen für ungünstige Arbeitszeiten und um sogenannte Erschwerniszulagen. Im Begriff Erschwernis ist daher keine Einschränkung auf besondere Belastungen bei der Arbeitsleistung als solcher angelegt.

Die Gründe, die zur Unpfändbarkeit einzelner Einkünfte führen, sind vielmehr vielfältig.

Bei Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit soll zudem die Pfändung die Lebensfreude des Schuldners und seiner Familie nicht allzu stark beeinträchtigen, ein besonderer Arbeitseinsatz soll honoriert werden und der Schuldner wenigstens teilweise den verdienten Lohn behalten dürfen.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 10 AZR 859 16 vom 23.08.2017
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-24 wid-149 drtm-bns 2024-11-24
Pflichtverletzung Hamburg, Anwalt Abfindung Hamburg, Kuendigungsfristen Hamburg, Anwaltskanzlei Hamburg, Fachanwalt Vorruhestand Hamburg, Kuendigungsschutz Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz, Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg, Fachanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg