E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Reparaturkosten wegen Falschbetankung können steuerrechtlich geltend gemacht werden

Das niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass die Reparaturkosten eines Kfz, an welchem aufgrund einer Falschbetankung ein Schaden entsteht, als Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit steuerlich geltend gemacht werden können.


In dem entschiedenen Fall nutzte der Kläger seinen Pkw zu seinen täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, als er seinen Pkw eines Tages versehentlich falsch betankte, der daraufhin aufwendig repariert werden musste.
 
Finanzgericht Niedersachsen, Urteil FG NS 9 K 218 12 vom 24.04.2013
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-25 wid-149 drtm-bns 2024-11-25
Pflichtverletzung Hamburg, Aenderungskuendigung Hamburg, Interessenausgleich Hamburg, Betriebsverfassungsrecht Hamburg, Pruefung Arbeitsvertrag Hamburg, Arbeitsrecht Arbeitnehmer Hamburg, Fachanwalt Vorruhestand Hamburg, Arbeitszeugnis Hamburg, Mobbing Hamburg, Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz