Als Erschwerniszulagen bezeichnet man Gehaltszulagen, welche ein Arbeitnehmer zum Ausgleich für besondere Belastungen erhält. Nach dem Gesetz unpfändbar, wertete auch der klagende Polizeibeamte seine für die wechselnden Schichten gewährte Zulage als Erschwerniszulage in diesem Sinne. Mit seiner Klage wehrte sich der in der Privatinsolvenz befindliche Mann deshalb gegen die Pfändung dieser Zulage.
Zu Recht, wie das Gericht befand.
Mit Hinweisen auf die einschlägige Literatur zu der Frage, ob es sich bei der Wechselschichtzulage um eine Erschwerniszulage handelt, dem nicht zwischen verschiedenen Erschwerniszulagen unterscheidenden Wortlaut des Gesetzes und seiner Entstehungsgeschichte stufte das Gericht die Wechselzulage als unpfändbar ein.