E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Kein Zutrittsrechts eines gekündigten Betriebsratsmitglieds bei lediglich festgestellter Unwirksamkeit der Kündigung

Ein gekündigtes Betriebsratsmitglied hat bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens kein Zutrittsrecht zum Betrieb und ist an seiner Amtsausübung gehindert.

Demnach bezieht sich eine Kündigung bei einem Betriebsratsmitglied auch auf die Mitgliedschaft und Amtsausübung im Betriebsrat.<>br
Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass die Kündigung offensichtlich unwirksam ist und der Arbeitgeber lediglich Einfluss auf die Zusammensetzung des Betriebsrats nehmen will.
Zudem ist eine Ausnahme zu machen, wenn ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung arbeitsgerichtlich durchgesetzt wurde, mithin die Ungewissheit über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses aufgrund der gerichtlichen Entscheidung zurücktreten muss. Die bloße Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung reicht nicht aus.
 
Landesarbeitsgericht Bayern, Urteil LAG BY 3 TaBvGa 20 10 vom 27.01.2011
Normen: BetrVG § 25 I, 2
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-23 wid-149 drtm-bns 2024-11-23
Anwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Arbeitnehmer Arbeitsrecht Hamburg, Anwalt Abmahnung Hamburg, ausserordentliche betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Arbeitsvertrag pruefen Hamburg, Kuendigung lang andauernde Erkrankung Hamburg, Rechtsanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Fachanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Sperrzeit nach Kuendigung Hamburg