E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

BAG verneint Verpflichtung eines Arbeitgeberverbandes zum Abschluss eines festgeschriebenen Tarifvertrages

Ein Tarifvertrag, der genau bestimmt ist, muss von keiner der Vertragsparteien akzeptiert werden.

Eine Verpflichtung dem Vertrag zuzustimmen könne sich allenfalls aus einem Vorvertrag oder einer im Vorfeld getroffenen Vereinbarung ergeben. Voraussetzung ist dann aber mindestens, dass sich die Anpassungsverpflichtung aus der verpflichtenden Regelung des jeweiligen Tarifvertrags selbst ergibt, und sich diese in dem vorformulierten Vertrag wiederspiegelt.

Hier hatte die Gewerkschaft der deutschen Orchestervereinigung den Arbeitgeberverband "deutscher Bühnenverein" dazu verpflichten wollen, einen von Ihr vorgefertigten Tarifvertrag zu akzeptieren. Grund war § 19 des Tarifvertrags für Kulturorchester der festlegt, dass Löhne bei wirtschaftlichen Veränderungen von Kommunen und Länder entsprechend anzupassen sind. Das Bundesarbeitsgericht schließt eine Verpflichtung aus den oben genannten Gründen aus. Es bestehe aber eine Verhandlungspflicht, die für beide Tarifpartner gleichermaßen gelte.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 4 AZR 173 12 vom 25.09.2013
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-24 wid-149 drtm-bns 2024-11-24
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Arbeitsrecht Arbeitnehmer Hamburg, Fristlose Aenderungskuendigung Hamburg, Pruefung Arbeitsvertrag Hamburg, Kanzlei Hamburg, Rechtsanwalt Kuendigung Hamburg, Kuendigung Hamburg, Fachanwalt Kuendigung Hamburg, Verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Fachanwalt Aenderungskuendigung Hamburg