E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Kündigung bei langer Krankheit nicht treuwidrig

Eine arbeitgeberseitige Kündigung verstößt nicht gegen Treu und Glauben, wenn sie aufgrund einer langanhaltenden Krankheit des Arbeitnehmers erfolgt, bei der ungewiss ist, wann diese ausgestanden ist und wann der Arbeitnehmer wieder einsatzfähig ist.

In dem entschiedenen Fall kündigte der Arbeitgeber eines Maurer- und Fliesenlegerkleinbetriebs einem Arbeitnehmer, der aufgrund eines Bandscheibenvorfalls bereits sechs Monate arbeitsunfähig erkrankt war.

Das Gericht erklärte die Kündigung nicht für treuwidrig, da die langfristige Arbeitsunfähigkeit eine Funktionsstörung im Arbeitsverhältnis darstellt und selbst bei einer hypothetischen Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes gerechtfertigt gewesen wäre.

Das Kündigungsschutzgesetz ist auf Kleinbetriebe nicht anwendbar.
 
Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil LAG MV 5 Sa 153 11 vom 21.01.2012
Normen: BGB § 242
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-01 wid-149 drtm-bns 2024-11-01
Anwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Pruefung Arbeitsvertrag Hamburg, Fachanwalt Kuendigung Hamburg, Rechtsanwaltskanzlei Hamburg, Schutz vor Diskriminierung, Anwalt Abfindung Hamburg, Anwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Kuendigung Hamburg, Anstellungsvertrag Hamburg, Anwaelte Arbeitsrecht Hamburg