E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

13 aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge wegen Vertretungsbedarfs zulässig

Befristete Arbeitsverträge sind nicht deshalb rechtsmissbräuchlich bzw.

lassen nicht deshalb den sachlichen Grund als Befristungsgrund entfallen, weil in einem Unternehmen wiederholter oder sogar ständiger Vertretungsbedarf besteht und der Arbeitgeber den Vertretungsbedarf dadurch decken könnte, dass er einen Arbeitnehmer unbefristet einstellt.

In dem Rechtsstreit ging es darum, dass eine Justizangestellte über die Dauer von elf Jahren im Geschäftsstellenbereich eines Amtsgerichts beschäftigt war und in dieser Zeit 13 aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge erhielt. Als Befristungsgrund wurde immer ein Vertretungsbedarf genannt.

Der EuGH entschied, dass die Befristungen zulässig waren. Demnach kann ein Unternehmen nicht schon zum Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages gezwungen werden, wenn die Größe des Unternehmens und die Zusammensetzung des Personals darauf schließen lassen, dass der Vertretungsbedarf wiederholt oder ständig besteht.
 
Europäischer Gerichtshof, Urteil EuGH C-586 10 vom 26.01.2012
Normen: TzBfG § 14 I Nr. 3
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-21 wid-149 drtm-bns 2024-11-21
Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz, Anwalt Abfindung Hamburg, Schutz vor Diskriminierung, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Anwalt Vorruhestand Hamburg, Rechtsanwalt Vorruhestand Hamburg, Arbeitszeugnis Hamburg, Vorruhestand Hamburg, Fachanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg