E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Das Risiko von Zweifeln bei der Freistellungserklärung trägt der Arbeitgeber

Zweifel bei der Erklärung des Arbeitgebers nach einer Kündigung, er stelle den Arbeitnehmer unter Anrechnung seiner Urlaubsansprüche von der Arbeit frei, gehen zulasten des Arbeitgebers.

Dabei ist die Erklärung nach dem objektiven Empfängerhorizont des Arbeitnehmers auszulegen.

In dem entschiedenen Fall standen dem Kläger 30 Tage Urlaub im Jahr zu. Der Arbeitnehmer kündigte dem Kläger Mitte November 2006 zu Ende März 2007 und stellte den Kläger unter Anrechnung der Urlaubstage und Fortzahlung der Bezüge von der Arbeit frei. Nachdem das Arbeitsgericht die Kündigung für unwirksam erklärte, machte der Kläger Resturlaub aus dem Jahr 2007 geltend, weil ihm der Arbeitgeber nach seiner Meinung für Januar bis März 2007 nicht den vollen Jahresurlaub gewährte, sondern nur 7,5 Tage Teilurlaub für Januar bis März 2007, neben dem Urlaub aus 2006.

Das BAG gab der Klage des Arbeitnehmers statt. Demnach muss der Arbeitgeber hinreichend deutlich machen, in welchem Umfang er den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers erfüllen will, wobei Zweifel bei der Freistellungserklärung zulasten des Arbeitgebers gehen.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 9 AZR 189 10 vom 17.05.2011
Normen: BGB §§ 133, 157; BUrlG §§ 5 I c, 7 I 1
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-01 wid-149 drtm-bns 2024-11-01
ausserordentliche verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Fachanwalt Vorruhestand Hamburg, Krankheitsbedingte Kuendigung Hamburg, Personalabbau Hamburg, Fachanwalt Abmahnung Hamburg, Betriebsverfassungsrecht Hamburg, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Mehrarbeit Hamburg, Anstellungsvertrag Hamburg