E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Übergabe einer Kündigung an den Ehegatten ist zulässig

Die Übergabe einer Kündigung an den Ehegatten des zu kündigenden Arbeitnehmers ist zulässig.

Dabei ist auch unschädlich, wenn das Kündigungsschreiben dem Ehegatten nicht zuhause sondern an seinem Arbeitsplatz übergeben wird. Das Kündigungsschreiben gilt zu dem Zeitpunkt als zugegangen, zu dem unter normalen Umständen mit einer Weitergabe der Kündigung zu rechnen ist.
Im Fall wurde das Küdigungsschreiben dem Ehemann der Klägerin an seinem Arbeitsplatz am 31.01.2008 übergeben. Dieser nahm das Kündigungsschreiben allerdings erst am nächsten Tag mit nachhause.
Das BAG entschied, dass die Kündigung noch am gleichen Tage zugegangen ist. Der Ehemann sei als geeignete Person zur Entgegennahme von Schreiben anzusehen. Insbesondere wenn die Eheleute in einer gemeinsamen Wohnung leben, sei noch mit dem Zugang des Schreibens am gleichen Tage zu rechnen, mithin sei der Ehemann geeigneter Empfangsbote.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 6 AZR 687 09 vom 09.06.2011
Normen: BGB § 622 II Nr. 1
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-01 wid-149 drtm-bns 2024-11-01
Fachanwalt Kuendigung Hamburg, Mobbing Hamburg, Pflichtverletzung Hamburg, Rechtsanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Rechtsanwaltskanzlei Hamburg, Betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Kanzlei Hamburg, Anwaltskanzlei Hamburg, Interessenausgleich Hamburg, Anwalt Abmahnung Hamburg