E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Arbeitgeber trägt Abschiebungskosten für illegal Beschäftigte

Arbeitgeber müssen auch bei kurzfristiger und nur geringfügiger illegaler Beschäftigung die Kosten für die Abschiebung eines Ausländers tragen.

Beschäftigt ein Arbeitgeber einen Ausländer ohne Arbeitserlaubnis, muss er grundsätzlich immer für die Abschiebungskosten aufkommen. Dem steht nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz nicht entgegen, dass der Ausländer auch aus anderen Gründen abgeschoben worden wäre. Den Richtern genügte es bereits, dass der Arbeitgeber zumindest zur Fortdauer des illegalen Aufenthaltes beigetragen hat.

In ähnlicher Weise entschieden die Richter an den Verwaltungsgerichten Koblenz und Frankfurt am Main. So verurteile das Gericht in Koblenz einen Arbeitgeber zur vollen Kostentragung, der einen Ausländer lediglich für einen einzigen Tag beschäftigt hatte. Den Richtern am VG Frankfurt wiederum genügt auch die bloße Einstellung für Gelegenheits- oder Aushilfstätigkeiten, solange für diese üblicherweise ein Entgelt gezahlt wird.

 
[mmk]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-18 wid-153 drtm-bns 2024-12-18
Fachanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Abmahnung Hamburg, Anwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Fachanwalt Kuendigung Hamburg, Kuendigungsschutzklage Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Anwalt Vorruhestand Hamburg, Aenderungskuendigung Hamburg, ausserordentliche betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Betriebsverfassungsrecht Hamburg