E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 300 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Auch Grabsteine sind pfändbar

Grabsteine und andere Grabmale genießen keinen Pfändungsschutz.

Grabsteine dienen nicht unmittelbar der Bestattung sterblicher Überreste und unterliegen daher auch nicht einem gesetzlichen Pfändungsverbot. Entgegen der Auffassung der Vorinstanzen erklärte der Bundesgerichtshof die Pfändung für zulässig. Ein Steinmetzbetrieb hatte mangels anderweitiger Möglichkeit, in das Vermögen des Schuldners zu vollstrecken, die Pfändung des selbst angefertigten und zwischenzeitlich aufgestellten Grabsteins verlangt. Der zuständige Gerichtsvollzieher hatte seine Mitwirkung verweigert - grundlos, wie die Bundesrichter nunmehr entschieden.

 
[mmk]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-03-28 wid-153 drtm-bns 2024-03-28
Anwalt Abfindung Hamburg, Anwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Anstellungsvertrag Hamburg, Schutz vor Diskriminierung, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Kuendigung Hamburg, Vorruhestand Hamburg, Anwalt Kuendigung Hamburg, Betriebsvereinbarung Hamburg, ausserordentliche betriebsbedingte Kuendigung Hamburg