E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Verbraucherinsolvenz wegen Unterhalt

Unterhaltsschuldner müssen nur zur Sicherung des Unterhalts ihrer minderjährigen Kinder ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen, nicht aber wegen des Unterhaltsanspruchs des Exgatten.

Wer seinen minderjährigen Kindern Unterhalt schuldet, muss all seine wirtschaftlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um dieser Verpflichtung nachzukommen. Dies führt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs sogar dazu, dass bei finanzieller Überforderung ein Verbraucherinsolvenzverfahren zu beantragen ist. Insbesondere muss sich der Unterhaltsschuldner dann zu diesem Schritt bewegen, wenn sonstige Verbindlichkeiten den Unterhaltsanspruch gefährden.

Diese Verpflichtung besteht nach einem weiteren Urteil des Bundesgerichtshofs allerdings nicht, wenn der Unterhalt der geschiedenen Ehefrau gefährdet ist. Die Bundesrichter leiten diese Unterscheidung aus der unterschiedlichen Rangfolge der Unterhaltsansprüche und deren Gewichtung durch den Gesetzgeber ab.

 
[mmk]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-27 wid-153 drtm-bns 2024-11-27
Kuendigung lang andauernde Erkrankung Hamburg, Verschwiegenheitspflicht Hamburg, Rechtsanwaltskanzlei Hamburg, Anwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Mehrarbeit Hamburg, Personalabbau Hamburg, Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz, Anwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Anwaltskanzlei Hamburg, Fachanwalt Arbeitsvertrag Hamburg