E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Überhöhte Gebühr für Akteneinsicht

Die Gebühr für eine Akteneinsicht ist überhöht und unangemessen, wenn sie abschreckende Wirkung hat.

Für die Einsichtnahme in Behörden- und Gerichtsakten dürfen zwar Gebühren erhoben werden, allerdings müssen diese angemessen sein und dem Verwaltungsaufwand entsprechen. Ein deutliches Indiz für eine Unangemessenheit liegt nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz vor, wenn die Gebührenhöhe abschreckende Wirkung entfaltet. Das gilt zum Beispiel, wenn eine Behörde für die Einsichtnahme in eine Bauakte 150 Euro verlangt, ohne dass dies durch den Umfang der Akte und den Aufwand für den Versand gerechtfertigt wäre.

 
[mmk]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-24 wid-153 drtm-bns 2024-11-24
Rechtsanwalt Vorruhestand Hamburg, Anwalt Vorruhestand Hamburg, Arbeitsvertrag Hamburg, Pflichtverletzung Hamburg, Betriebsvereinbarung Hamburg, Rechtsanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Kuendigungsschutz Hamburg, Aenderungskuendigung Hamburg, Aufhebungsvertrag Hamburg, Arbeitszeugnis Hamburg