Arbeitsrecht Hamburg - Aktuelles
Bis spätestens 30. Juni 2009 müssen die Mitgliedstaaten der EU nach einer neuen Richtlinie der EU die Mindestsicherung für Spar- und Bankeinlagen auf 50.000 Euro anheben. In einem zweiten Schritt müssen nach der am 18. Dezember 2008 verabschiedeten Richtlinie alle Mitgliedstaaten bis spätestens 31. Dezember 2010 die Deckungssumme auf 100.000 Euro anheben. Schließlich verkürzt sich im Falle einer Insolvenz des Kreditinstituts die Entschädigungsfrist auf 20 Arbeitstage.