E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Bei der Bewilligung einer Grundsicherung darf das Einkommen von Familienangehörigen bedarfsmindernd berücksichtigt werden.

Die Verfassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg.

Der mit seinem Vater zusammenlebende Beschwerdeführer behauptete, dass er in seinem Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verletzt werde. Sein Vater ist Empfänger einer Erwerbsunfähigkeitsrente. Der Sohn hat gegen seinen Vater keinen durchsetzbaren Anspruch auf Unterhalt. Der Beschwerdeführer erhält Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes in Höhe von 80 % der Regelleistung. Als Grund dafür gab der Träger der Grundsicherungsleistung an, der Beschwerdeführer lebe mit seinem Vater in einer Bedarfsgemeinschaft.

Das BVerfG befand die Verfassungsbeschwerde für unbegründet. Da der Gesetzgeber bei der Ermittlung des notwendigen Bedarfs einen Entscheidungsspielraum habe, dürfe auch das Einkommen und Vermögen von Personen berücksichtigt werden, von denen erwartet werden kann, dass sie füreinander einstehen. Das Nichtbestehen eines Unterhaltsanspruchs schließe eine Anrechnung nicht aus. Das Bundesverfassungsgericht kam zu der Überzeugung, dass Sozialleistungen in Orientierung an die jeweilige Bedürftigkeit der Leistungsempfänger pauschal um die Einsparungen gekürzt werden dürfen, die für das familiäre Zusammenleben charakteristisch sind.
 
BVerfG, Urteil BVerfG 1 BvR 371 11 vom 27.07.2016
Normen: Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 GG; § 7 Abs. 3 Nr. 2, § 20 Abs. 2 S. 2 SGB II
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-21 wid-153 drtm-bns 2024-11-21
Anwalt Abfindung Hamburg, Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg, Fachanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, ausserordentliche verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Pruefung Arbeitsvertrag Hamburg, Betriebsverfassungsrecht Hamburg, Fristlose Aenderungskuendigung Hamburg, Anwaltskanzlei Hamburg, Fachanwalt Aenderungskuendigung Hamburg