E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Säumniszuschläge entfallen bei Aussetzung der Vollziehung

Gewährt ein Verwaltungsgericht den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Abgabenbescheids, entfallen damit auch die bereits festgesetzten Säumniszuschläge und andere Nebenkosten.

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Säumniszuschläge und Nebenkosten (Mahnkosten, Pfändungsgebühren, Auslagen) für einen Abgabenbescheid rückwirkend entfallen, wenn das Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz gegen den Abgabenbescheid gewährt. Abgabenbescheide sind zwar grundsätzlich sofort vollziehbar, sodass bei Nichtzahlung automatisch Säumniszuschläge anfallen, die auch nicht dadurch entfallen, dass der Abgabenbescheid später aufgehoben oder geändert wird. Gibt aber das Verwaltungsgericht einem Eilantrag des Betroffenen auf Aussetzung der Vollziehung statt, entfällt rückwirkend die Vollziehbarkeit des Bescheides und damit entfallen auch die Säumniszuschläge.

 
[mmk]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-23 wid-153 drtm-bns 2024-11-23
Anwalt Kuendigung Hamburg, Anwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Krankheitsbedingte Kuendigung Hamburg, Arbeitsrecht Arbeitnehmer Hamburg, Anwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Arbeitsvertrag Hamburg, Rechtsanwalt Kuendigung Hamburg, Abmahnung Hamburg, Betriebsvereinbarung Hamburg, Rechtsanwalt Vorruhestand Hamburg