E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Zur kommerziellen Nutzung von Fotos fremder Immobilien

Eigentümer können eine kommerzielle Nutzung von Bildern ihres Grundstücks untersagen, oder von der Zahlung einer entsprechenden Gebühr abhängig machen.


In dem entscheidungsgegenständlichen Sachverhalt untersagte die Stiftung "Preußische Schlösser und Gärten" einer Fotoagentur die kommerzielle Verwertung von Fotos, welche die Agentur unter anderem von Schloss Sanssouci angefertigt hatte, und über das Internet vertrieb.

Der BGH wies darauf hin, dass eine auf Gewinn abzielende Verwertung eine Verletzung des Eigentums der Stiftung darstellt. Auch wenn die Stiftung der Öffentlichkeit das Betreten der Anlagen erlaubt hat, lässt dies nicht den Schluss zu, dass auch eine kommerzielle Verwertung von Fotos durch den Eigentümer gestattet ist.

Bei einer kommerziellen Nutzung entsprechender Fotos ist es daher erforderlich, dass sich der Fotograf, vor einer Verwertung, die Genehmigung des Immobilieninhabers einholt.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH V ZR 14 12 vom 01.03.2013
Normen: § 1004 I BGB
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-21 wid-153 drtm-bns 2024-11-21
Rechtsanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Rechtsanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Anwalt Kuendigung Hamburg, Verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Fachanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Anwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Aufhebungsvertrag Hamburg, Fachanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Abmahnung Hamburg, Fachanwalt Arbeitsvertrag Hamburg