E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Behinderte haben Anspruch auf zusätzliche Badeprothese

Beinamputierten Personen kann neben der Alltagsprothese ein Anspruch auf eine Badeprothese zustehen.


Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass sich die beantragende Person mit der Badeprothese sicher in Bad, Dusche oder Schwimmbad bewegen kann und eine Beschädigung einer nicht wasserfesten Prothese hierdurch vermieden wird. Unerheblich ist vor diesem Hintergrund, dass die Möglichkeit zur Nutzung eines Schwimmbades nicht zu den Grundbedürfnissen gehört.

Ablehnend stand das Gericht dem Argument gegenüber, dass es wasserdichte Überzüge für Alltagsprothesen gibt. Denn diese sind keine vergleichbare Alternative zu einer Badeprothese. Es verneinte jedoch einen Anspruch auf eine salzwasserfeste Prothese.
 
Bundessozialgericht, Urteil BSG B 3 KR 2 08 R vom 25.06.2009
Normen: § 33 SGB V
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-24 wid-153 drtm-bns 2024-11-24
Anwalt Vorruhestand Hamburg, Mehrarbeit Hamburg, Rechtsanwaltskanzlei Hamburg, Pflichtverletzung Hamburg, Abmahnung Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Fachanwalt Vorruhestand Hamburg, Interessenausgleich Hamburg, Kuendigungsschutzklage Hamburg, Rechtsanwaelte Arbeitsrecht Hamburg