E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 300 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Zur Drohung mit einem Schufa-Eintrag

Bei der Androhung eines Schufa-Eintrages muss der Gläubiger seinen Schuldner ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Meldung durch das Bestreiten der Rechtmäßigkeit der Forderung verhindert werden kann.


Mit diesem Urteil untersagte es das Gericht dem Mobilfunkanbieter Vodafone, in seinen Schreiben eine Formulierung zu verwenden, dass Vodafone verpflichtet ist "die unbestrittene Forderung der SCHUFA mitzuteilen".

Diese Formulierung bringt dem Gericht zufolge nicht klar genug zum Ausdruck, dass der Kunde durch ein Bestreiten der Forderung den Eintrag in das Schufa-Verzeichnis zunächst verhindern kann. Dieser Hinweis muss deutlich und unmissverständlich erfolgen, zumal durch die bisherige Formulierung in unzulässiger Weise Druck auf die Kunden ausgeübt wird.
 
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil OLG D I 20 U 102 12 vom 09.07.2013
Normen: §§ 3, 4 Nr.1, 8 I S.1 UWG
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-04-19 wid-153 drtm-bns 2024-04-19
Arbeitsvertrag Hamburg, Rechtsanwalt Kuendigung Hamburg, Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz, Schutz vor Diskriminierung, Fachanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Anwaelte Arbeitsrecht Hamburg, ausserordentliche betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Fachanwalt Abmahnung Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg