E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 300 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Kündigung des Insolvenzverwalters trifft auch Mitmieter

Kündigt der Insolvenzverwalter ein gewerbliches Mietverhältnis muss auch der Mitmieter die Kündigung akzeptieren.


Einem Insolvenzverwalter steht im Rahmen abzuwickelnder Mietverhältnisse des Schuldners ein Sonderkündigungsrecht zu, aufgrund dessen er ein Mietverhältnis ohne Rücksicht auf die Vertragsdauer innerhalb der gesetzlichen Fristen kündigen darf. Das gilt auch, wenn der Schuldner nicht der einzige Mieter ist. Umstritten war bisher, ob diese Kündigung auch zur Folge hat, dass der Mitmieter aus dem Mietvertrag ausscheidet.

Der BGH bestätigte nun die Auffassung, dass der Insolvenzverwalter die Kündigung für den anderen Mieter mit erklärt, ohne dass es dabei auf dessen Willen ankommt. Dies ergibt sich aus der Einheit des Mietverhältnisses und der Unteilbarkeit der Vermieterpflicht zur Gebrauchsüberlassung, weshalb der andere Mieter und der Vermieter mit diesem Sonderrecht des Verwalters leben müssen.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZR 34 12 vom 13.03.2013
Normen: § 109 I S.1 InsO
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-04-19 wid-153 drtm-bns 2024-04-19
Fachanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Fachanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Rechtsanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Rechtsanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Betriebsverfassungsrecht Hamburg, Mehrarbeit Hamburg, Abmahnung Hamburg, Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz, Anwalt Abmahnung Hamburg, Fristlose Aenderungskuendigung Hamburg