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Insolvenzverwalter kann unberechtigte Zahlungen des letzten Monats zurück verlangen

Ein Insolvenzverwalter kann Zahlungen welche unberechtigt in den letzten vier Wochen vor der Stellung des Insolvenzantrages an Gläubiger geleistet wurden, von diesen zurück verlangen.


Diese eigentlich klare Regelung des Insolvenzrechts wird in der Krise mit schöner Regelmäßigkeit übersehen, weshalb schon bei manchen Gläubigern an die Stelle der Freude über die "gerettete" Forderung der Frust über die Rückforderung des Insolvenzverwalters getreten ist.

So erging es auch einem Gläubiger, welcher einer Firma ein Darlehen gewährt hatte und bei einem Ausbleiben der ersten Rate den Vertrag fristlos kündigte und das Geld zurückforderte. Der Schuldner zahlte darauf hin die geforderte Summe, musste jedoch drei Wochen später Insolvenz anmelden. Der Insolvenzverwalter forderte die Summe daraufhin erfolgreich von dem Gläubiger zurück.

Wie das Gericht ausführte, kann eine Zahlung zurückgefordert werden, welche innerhalb der letzten vier Wochen vor dem Insolvenzantrag geleistet wurde, wenn sie dem Gläubiger nicht, nicht in der Art oder nicht in diesem Zeitpunkt zugestanden hat. In dem gegeben Sachverhalt war die fristlose Kündigung des Darlehens unberechtigt, da das Gesetz für das Recht zur fristlosen Kündigung einen Rückstand von mehr als einer Rate fordert.
 
Landgericht Coburg, Urteil LG CO 13 O 334 08 vom 03.09.2008
Normen: § 131 I Nr.1 InsO
[bns]
 

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