E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 300 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Wenige Meter können den Schutz der Unfallversicherung kosten

Befindet sich die Kantine in einem fremden Gebäude, besteht der Unfallversicherungsschutz nur innerhalb der Kantine selbst, aber nicht im Rest des Gebäudes.


In dem zugrunde liegenden Sachverhalt nahm eine Lehrerin ihr Mittagessen regelmäßig in der Kantine einer nahegelegenen Sparkasse zu sich, da ihre Schule selbst über keine Kantine verfügte. Nach einem solchen Mittagessen stürzte die Lehrerin auf dem Rückweg innerhalb des Sparkassengebäudes und verletzte sich am Knie. Die Unfallversicherung verweigerte eine Kostenübernahme mit dem Hinweis, dass der Weg von der Kantine bis zur Aussentür der Sparkasse kein ,,öffentlicher Verkehrsraum' sei, eine Einstandspflicht aber nur bei einem Unfall in einem solchen bestehen würde.

Richtig, so die Entscheidung des Sozialgerichts. Im Zeitpunkt des Unfalls hatte die Lehrerin den öffentlichen Verkehrsraum noch nicht wieder erreicht, da sie sich noch innerhalb der Sparkasse befand. Gemeint ist mit dem "öffentlichen Verkehrsraum" aber nicht eine Fläche, die einer unbestimmten Anzahl von Nutzern offen steht. Abzustellen ist vielmehr auf den öffentlichen Straßenraum. Da der öffentliche Verkehrsraum aber die Grenze zwischen dem versicherten und dem unversicherten Bereich bildet, bestand vorliegend somit kein Anspruch auf den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
 
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil SG KA S 1 U 4282 12 vom 05.03.2013
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-03-29 wid-153 drtm-bns 2024-03-29
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Hamburg, Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz, Personalabbau Hamburg, Kuendigungsschutz Hamburg, Fristlose Aenderungskuendigung Hamburg, Rechtsanwaltskanzlei Hamburg, Betriebsvereinbarung Hamburg, ausserordentliche verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Arbeitsrecht Arbeitnehmer Hamburg, Fachanwalt Vorruhestand Hamburg