E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Zu den Versicherungsfällen "Schneedruck" und "Überschwemmung"

Feuchtigkeitsschäden durch Schneemassen auf einer Dachterrasse müssen von der Elementarschadenversicherung nicht beglichen werden.


Zu diesem Ergebnis gelangte das Landgericht Dortmund in einem Verfahren, bei welchem sich auf der Dachterrasse eines Anbaus Schneemassen angesammelt hatten. Hierdurch kam es zu Feuchtigkeitsschäden in dem darunter liegenden Schlafzimmer, welche der Eigentümer durch seine Versicherung erstattet wissen wollte.

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass vorliegend keine Überschwemmung im Sinne des Versicherungsrechts gegeben sei. Denn eine solche würde eine "Überflutung von Grund und Boden" durch die Ansammlung von erheblichen Wassermengen auf der Geländeoberfläche erfordern. Die Wasseransammlung oder Schmelzwasseransammlung auf Flachdächern, Balkonen oder Terrassen ist hiervon nicht erfasst, befand das Gericht.

Auch der Versicherungsfall des "Schneedrucks" sei nicht gegeben. Denn hierunter ist die Wirkung von Druck und Gewicht des Schnees als Ursache für Schäden zu verstehen. Gutachterlich wurde jedoch festgestellt, dass der Druck nicht zu einer erhöhten Durchbiegung des Daches und damit dem Schaden führte, weshalb kein Anspruch gegen die Versicherung gegeben war.
 
Landgericht Dortmund, Urteil LG DO 2 O 452 11 vom 04.07.2012
Normen: § 3 BEW
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-21 wid-153 drtm-bns 2024-11-21
Sperrzeit nach Kuendigung Hamburg, Fachanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Pruefung Arbeitsvertrag Hamburg, Anwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg, Anwaltskanzlei Hamburg, Interessenausgleich Hamburg, Arbeitszeugnis Hamburg, Kuendigungsschutzklage Hamburg, Aufhebungsvertrag Hamburg