E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Skontoerlangung bei vorzeitiger Zahlung des Insolvenzschuldners

Leistet ein von der Insolvenz bedrohter Schuldner auf eine Forderung so ist diese unter Umständen durch den Insolvenzverwalter anfechtbar.


Dieser Grundsatz gilt, wenn dem Zahlungsempfänger die Krise des Schuldners bekannt war und die Zahlung innerhalb der drei Monate vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgte.

In dem entschiedenen Sachverhalt hatte der Schuldner die Forderung in der Krise beglichen, obwohl sie noch nicht fällig war, er als noch nicht hätte leisten müssen. Dies tat er, um in den Genuss eines Skontoabzuges zu gelangen. Da der Zahlungsempfänger zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis von der Krise seines Schuldners hatte, sah das Gericht keinen Raum für eine wirksame Anfechtung durch den Insolvenzverwalter, weshalb der Gläubiger den gezahlten Betrag behalten durfte.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH IX ZR 114 08 vom 06.05.2010
Normen: § 131 InsO, § 271 BGB
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-24 wid-153 drtm-bns 2024-11-24
Verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Rechtsanwaltskanzlei Hamburg, Pflichtverletzung Hamburg, Fristlose Aenderungskuendigung Hamburg, Anwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Kuendigung lang andauernde Erkrankung Hamburg, Betriebsverfassungsrecht Hamburg, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Fachanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, ausserordentliche verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg